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Briefing

Corona und die Auswirkungen auf Dauerschuldverhältnisse

Mit dem am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetzespaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise wurde für bestimmte Verträge ein temporäres Moratorium, d.h. ein Recht auf Zahlungsaufschub, eingeführt. So soll vermieden werden, dass Verbraucher und Kleinstunternehmen, die unverschuldet aufgrund der Covid-19 Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten, aufgrund von Zahlungsverzug weitere Nachteile erleiden oder ggf. von wichtigen Leistungen abgeschnitten werden.

Die Reichweite der grundsätzlich zu begrüßenden Regelung ist jedoch unklar.
Unser Briefing gibt Ihnen ein Überblick über die Implikationen für Unternehmen und wie sie auf das Moratorium reagieren können.

Bitte klicken Sie auf den unten stehenden Link, um das Briefing herunterzuladen.

Corona und die Auswirkungen auf Dauerschuldverhältnisse
(PDF - 729 KB)

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