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Briefing

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Am 18. September 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) veröffentlicht.

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung eines Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes, durch das auf Grundlage der EU Restrukturierungsrichtlinie vom 20. Juni 2019 (Richtlinie (EU) 2019/1023) ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen im deutschen Recht etabliert wird (nachfolgend der Präventive Restrukturierungsrahmen).

Neben einer Reihe weiterer Gesetzesänderungen enthält der Entwurf Anpassungen der Insolvenzordnung, die nicht zuletzt auch auf die im Oktober 2018 veröffentlichten Ergebnisse einer Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (ESUG) zurückgehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf Anpassungen des im Rahmen des Ausbruchs der COVID-19 Pandemie erlassenen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vor.


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Client Alert - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
(PDF - 257.3 KB)

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