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Briefing

Geldwäscherechtliche Pflichten von Syndikusrechtsanwälten

Lange Zeit war umstritten, ob auch Syndikusrechtsanwälte Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sind. Seit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen GwG-Novelle besteht jedoch kein Zweifel mehr: Der Gesetzgeber nimmt auch Syndikusrechtsanwälte in die geldwäscherechtliche Pflicht. Wichtige Folgefragen bleiben aber offen. Auch wenn dieses Briefing eine Rechtsberatung nicht ersetzen kann, soll es Syndikusrechtsanwälten eine Orientierung zum aktuellen Stand der Diskussion und den sie treffenden Pflichten bieten.


In diesem Briefing betrachten wir folgende Punkte:

  • Geldwäscheaufsicht und jüngst erfolgte Aktualisierung der Anwendungs- und Auslegungshinweise zum GwG

  • Syndikusrechtsanwälte sind Verpflichtete, wenn sie bestimmte Tätigkeiten für ihren Arbeitgeber ausüben

  • GwG-Pflichten des Syndikusrechtsanwalts

  • Zusammenfassung und Konsequenzen für Syndikusrechtsanwälte und deren Arbeitgeber



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Client Briefing – Geldwäscherechtliche Pflichten von Syndikusrechtsanwälten - 16 Sept 2020
(PDF - 137.2 KB)

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