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Briefing

BaFin-Workshop für Emittenten zum Thema Marktmissbrauch 11. Dezember 2017

Zusammenfassung der Kernaussagen zu Ad-hoc-Publizität, Insiderhandel und Verbot der Marktmanipulation

Durch die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind die kapitalmarktrechtlichen Pflichten für Emittenten deutlich komplexer geworden. Zudem ist die Auslegung der neuen europäischen Normen zu vielen praxisrelevanten Fragestellungen - unter anderem auch mangels einer gesicherten Verwaltungspraxis der BaFin - noch mit Unsicherheiten behaftet. Da zugleich die Sanktionen bei Pflichtverstößen drakonisch erhöht wurden, sind börsennotierte Unternehmen und ihre Vorstände seit Inkrafttreten der MAR erheblich gestiegenen Haftungsrisiken ausgesetzt, denen sie durch eine präventive Capital Markets Compliance wirksam begegnen müssen.

Vor diesem Hintergrund hat die BaFin am 11. Dezember 2017 einen Workshop für Emittenten zum Thema Marktmissbrauch veranstaltet. Themen des Workshops waren:

(i) die Ad hoc-Publizität und Insiderhandelsverbote sowie
(ii) die Auswirkungen der Ad-hoc-Publizität auf das Verbot der Marktmanipulation.

Im Rahmen dieses Workshops hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis zu einigen für die Praxis bedeutsamen Fragestellungen erläutert. Unser Verständnis der Kernaussagen der BaFin im Rahmen dieses Seminars finden Sie in unserem Briefing. Das Wissen um die BaFin-Interpretation ist unseres Erachtens für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen von erheblicher Bedeutung.

Briefing Kernaussagen der BaFin zum Thema Marktmissbrauch
(PDF - 1.3 MB)

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